- Nach den Ferien wird es eine neue Deadline geben. Einmal abgegebene Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie schriftlich widerrufen werden.
- Grob zum Ablauf: SuS stellen sich auf, werden mit bis zu 6 Personen in den Testraum gelassen. Nach dem Test gehen sie in den Warteraum. Nach 15-30 Minuten ist das Ergebnis da, SuS teilen dem Protokollanten das Ergebnis mit und die SuS verlassen den Warteraum. Aufsichten in Schutzkleidung sind anwesend, dürfen aber keine Abstriche nehmen und auch nicht bei der Durchführung helfen.
- Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf, bei denen die LK eine Testung für schwierig erachten, dürfen sich in der Schule keinem Selbsttest unterziehen. Diese Kinder müssen sich von medizinischem Fachpersonal testen lassen. Die Entscheidung liegt bei den Klassenlehrkräften.
Vielen Dank für Ihre und Eure Unterstützung,
Gesine Weinhold im Namen von Kollegium und SL-Team
FAQ's:
Warum kann nicht jederzeit getestet werden?
Wir benötigen mindestens 4 Lehrkräfte für die Aufsicht der Testräume und für die Dokumentation. Weiterhin haben wir Unterricht nach dem momentan gültigen Plan und befinden uns im Prüfungszeitraum. Die Lehrkräfte werden für den Unterricht gebraucht.
Können die Kinder die Tests mit nach Hause nehmen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Die Tests werden für eine Testung vor Ort zur Verfügung gestellt.
Warum wird nicht Nachmittags getestet?
Viele unserer Schülerinnen und Schüler sind Fahrschüler, die dafür nicht noch einmal extra in die Schule kommen können.
Ich möchte nicht, dass mein Kind sich in der Schule selbst testet. Muss ich etwas tun?
Nein, das ist nicht nötig. Einfach nicht die Einverständniserklärung abgeben. Wenn diese nicht bis Montag 1. Stunde vorliegt, erfolgt keine Testung.
Kann ich es mir auch anders überlegen?
Natürlich. Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie sie nicht abgeben und doch eine Testmöglichkeit wünschen, wird es zum 1. Schultag nach den Ferien erneut die Möglichkeit geben, teilzunehmen und die Einverständniserklärung abzugeben. Alle schon abgegebenen Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden.
Wer darf sich zuerst testen?
1. Priorität sind die Prüflinge. Danach kommen die anderen Schülerinnen und Schüler. Wir werden Montag einen Überblick haben, wer alles die Einverständniserklärung abgegeben hat und berechtigt ist, den Selbsttest durchzuführen. Wir können nur testen lassen, so lange der Vorrat reicht, werden das aber gleichmäßig verteilen.
Hier finden Sie die Einverständniserklärung zum Ausdrucken.
Informationen rund um den Selbsttest sowie ein Anleitungsvideo finden Sie
hier.
18. März 2021