Liebe Schulgemeinschaft,
auch nach den Osterferien geht es sehr abwechslungsreich weiter. Wir werden auch die vom Land eingeführte Testpflicht gemeinsam meistern. Wir stehen alle, Eltern Schüler/innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen das erste Mal vor einer solchen Situation. Im Gegensatz zu den Zeiten des Lockdowns ist es momentan so, dass sich die Voraussetzungen manchmal täglich ändern. Darauf immer schnell, angemessen und für alle zufriedenstellend zu reagieren ist sehr schwierig.
Folgendermaßen werden wir in der nächsten Woche vorgehen:
- Klasse 1-3 benutzen weiterhin die Teststraße unter Aufsicht der Klassenlehrkraft und je einer Schulbegleiterin. Klasse 4 testet sich in der Klasse.
- Klasse 3 & 4: Schulbeginn 8.00 Uhr, Klasse 1&2: 8.50 Uhr. Dies gilt erst einmal nur für Montag. Wir werden sehen, wie gut das klappt, davon machen wir abhängig, wie wir am Donnerstag vorgehen.
- Schülerinnen aus Klasse 1 und 2, die schon um 8.00 Uhr in der Schule sein müssen, dürfen selbstverständlich auf dem Grundschulhof warten. Dort ist eine Aufsicht.
- Klasse 5-10 testet im Klassenraum: jeweils die Lehrkraft, die in der 1. Stunde Unterricht hat, hat die Aufsicht über die Testung. Es gilt der Plan, der auch vor den Ferien galt, über die Gruppeneinteilung etc. informieren die Klassenlehrkräfte.
- In den Klassenräumen liegt bereit: Handschuhe, Desinfektionsmittel für die Tische, Papierhandtücher zum Unterlegen und feste Mülltüten. Die Müllbeutel nach dem Entsorgen des Materials (muss nicht getrennt werden) verknoten und dem Restmüll zuführen. Die SuS werfen ihre eigenen Testkits eingewickelt in das Papierhandtuch in die Mülltüte.
- Es gibt 3 Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, am Präsenzunterricht teilzunehmen: 1. Die Einwilligung in den Selbsttest in der Schule, 2. Die Abgabe einer sog. „Qualifizierten Selbstauskunft“, dass ein Selbsttest zu Hause vorgenommen wurde, der nicht länger als 48 Stunden her ist. 3. Eine ärztliche Bestätigung über einen Test, nicht älter als 48 Stunden. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zum Ausdrucken.
- Am 1. Schultag akzeptieren wir von den SuS 1.) und 2.) auch formlos, da viele Kinder keinen Drucker zu Hause haben. -> also einfach aufschreiben: ich willige ein…
- Ohne eins dieser 3 Dokumente ist eine Teilnehme am Unterricht nicht möglich. Sollten Sie grundsätzlich nicht mit einer Selbsttestung einverstanden sein, gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind so lange zu beurlauben.
- Die SuS dürfen momentan KEINE Selbsttests von uns mit nach Hause bekommen.
- Für die Klassen 7-10 im Wechselunterricht und in Präsenzangeboten: Gruppe 2 wird dann Di in der ersten Unterrichtsstunde getestet. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die am Montag krank sind.
- Die Einverständniserklärungen, die vor den Ferien abgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit, müssen also nicht erneuert werden.
15. April 2021