Liebe Eltern, folgender Erlass des Ministeriums für Bildung ist seit heute gültig:
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
- Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,
- Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
- Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Informationstechnik und Telekommunikation - insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
- Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
- Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
- Wasser und Entsorgung,
- Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
- Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.