1. Auf dem Schulhof in der Pause gibt es keine Maskenpflicht mehr, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren Bereichen bei ihrer Kohorte und ihrem Teil des Schulhofes bleiben. Grundschüler/innen müssen ebenfalls in den ihnen zugewiesenen Bereichen bleiben. Sollten Klassen das nicht schaffen, muss die Maske auch draußen getragen werden.
2. Die Lehrkräfte müssen in der Klasse keine Maske mehr tragen „wenn Sie ihren Einsatzort erreicht haben“. Der Abstand von 1,5 m muss aber gewahrt bleiben. Das gilt natürlich auch für die Schulbegleiterinnen. Wer näher an die Schüler rangehen muss, oder in der Klasse umhergeht, setzt die Maske wieder auf.
3. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt unverändert auch im Unterricht, ebenso die Testpflicht für alle.
Sobald sich die Bestimmungen wieder ändern, werden Sie informiert.
Bleiben Sie gesund, Gesine Weinhold
30. Mai 2021