Quarantänepflicht für Reiserückkehrer!

Ich muss noch einmal dringend darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler, die in den letzten zwei Wochen in einem Corona-Risikogebiet gewesen sind, am Montag NICHT in die Schule kommen dürfen, es sei denn, es liegt ein zweimal getestetes negatives Testergebnis schriftlich vor.

Zu den Risikogebieten gehören momentan u. a.:

Kosovo, Albanien, Serbien, Montenegro, die Russische Föderation, Weißrussland, Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen, Spanien (Provinz Navarra, Aragon, Catalunya (mit Costa Brava), die gesamte Türkei und Bosnien Herzegowina.

Sollten Sie in den letzten zwei Wochen aus einem dieser Gebiete zurückgekehrt sein und keinen negativen Corona-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, müssen Sie und die Kinder sich in Quarantäne begeben und ein Schulbesuch ist nicht möglich. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit Ordnungsgeld geahndet werden, sollte es wegen Verletzung der Quarantänepflicht zu Krankheitsfällen kommen, fallen die Strafen noch höher aus (wie z. B. gerade gesehen im Kreis Stormarn).

Ich sehe es als meine Pflicht an, darauf aufmerksam zu machen, auch wenn es sich nach einer übertriebenen Härte anhören mag. Ich sehe als Travemünderin, wie sorglos mit der Abstandsregelung am Strand und in der Freizeit umgegangen wird. Das mag jeder selbst entscheiden. Hier in der Schule gelten die Regeln des Landes Schleswig-Holstein und die Sicherheit der hier Arbeitenden und Lernenden ist das Wichtigste.

08-08-2020, Gesine Weinhold, Schulleiterin