Beurlaubungen ab 04.02.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sollten Sie ab dem 04.02.2022 weiterhin die Möglichkeit zur Beurlaubung Ihrer Kinder nutzen wollen, benötigen wir ein ärztliches Attest, das nachweist, dass entweder das Kind einer Risikogruppe angehört oder ein im Haushalt lebendes Familienmitglied akut erkrankt ist und einer vulnerablen Risikogruppe angehört. Nur dann ist eine Beurlaubung über den 04.02.2022 hinaus möglich. Bitte melden Sie sich bei den Klassenlehrkräften, wenn Sie Fragen zur Beurlaubung haben sollten.

Nachlesen können Sie das noch einmal unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/Corona_Handreichung_vulneable_SuS.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Für die freien Tage bekommen die Kinder am Freitag 2 Tests ausgehändigt. Bitte fragen Sie Ihre Kinder danach und verwahren Sie die Tests sicher. Freitag, d. 4.2. wird wieder in der Schule getestet.

Viele Grüße und hoffentlich erholsame Ferientage,

Gesine Weinhold

26. Januar 2022